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(Soren Kierkegaard)
Der Standesamts- und Staatsbürgerschaftsverband Mayrhofen umfasst die Gemeinden Finkenberg, Brandberg, Mayrhofen, Schwendau und Hippach. Die Mitarbeiter im Standesamts- und Staatsbürgerschaftsverband Mayrhofen stehen Ihnen während der Parteienverkehrszeiten (Montag bis Freitag 8:00 -12:00 Uhr) zu Fragen aus den folgenden Themenbereichen gerne zur Verfügung:
(Ulrich Seer)
1) Erforderliche Unterlagen für die Anmeldung zur Eheschließung:
Für die Anmeldung der Eheschließung sind folgende Unterlagen im Original vorzulegen:
- Geburtsurkunde
- Staatsbürgerschaftsnachweis
- Amtlicher Lichtbildausweis (gültiger Reisepass oder Personalausweis)
Bei Vorehen zusätzlich:
- Heiratsurkunde der letzten Ehe
- Nachweis über die Auflösung der letzten Ehe (rechtskräftiges Scheidungsurteil oder Sterbeurkunde des früheren Ehepartners)
Weitere erforderliche Nachweise:
- Urkunde über die Führung eines akademischen Grades (sofern zutreffend)
- Geburtsurkunden aller gemeinsamen Kinder
- Vaterschaftsanerkennungen für gemeinsame Kinder (falls bereits erfolgt)
Für ausländische Staatsangehörige:
- Ehefähigkeitszeugnis (ausgestellt vom zuständigen Standesamt des Heimatstaates)
Hinweis:Seit dem 1. November 2013 kann eine Eheschließung ohne Trauzeugen, mit nur einem oder mit zwei Trauzeugen erfolgen.
Kosten:Die Gebühren richten sich nach dem konkreten Einzelfall und werden entsprechend der jeweils geltenden Gebührentarifverordnung erhoben.
2) Erforderliche Unterlagen für die Anmeldung zur Geburt:
- Geburtsurkunde der Eltern
- falls die Eltern verheiratet sind: Heiratsurkunde der Eltern
- Staatsbürgerschaftsnachweis der Eltern
voreheliche Kindesmutter bereits verheiratet war, Heiratsurkunde dieser Ehe und Nachweis über die Auflösung der Ehe) Hinweis: Diese Dokumente können beim zuständigen Geburtsstandesamt angefordert werden.
Namensbestimmungen (Diese werden in der Regel beim Geburtsstandesamt vorgenommen.)
Amtlicher Lichtbildausweis (gültiger Reisepass oder Personalausweis)
Kosten:
Die Erstausstellung von Urkunden bis zum vollendeten 2. Lebensjahr des Kindes ist kostenfrei. Jede weitere Urkunde kostet € 13,20.
Die Erstausstellung der Geburtsurkunde erfolgt beim Standesamt des Geburtsortes des Kindes. Jede weitere Urkunde kann bei jedem Standesamt in Österreich beantragt werden.
3) Erforderliche Unterlagen für einen Sterbefall:
Hinweis: Wird üblicher Weise vom Bestatter vorgenommen.
- Geburtsurkunde des Verstorbenen
- falls die Ehe bereits wieder aufgelöst wurde: Sterbeurkunde, Scheidungsbeschluss
- Staatsbürgerschaftsnachweis oder Heimatrechtsbestätigung
- falls verheiratet: Heiratsurkunde
€ 13,10 pro Sterbeurkunde und die Vollmacht € 6,-- = € 19,10
4) Erforderliche Unterlagen für einen Staatsbürgerschaftsnachweis:
- Geburtsurkunde des Ansuchenden
- Heiratsurkunde und Staatsbürgerschaftsnachweis der Eltern
- Geburtsurkunde der Eltern (falls nicht verheiratet)
bei Erstausstellung bis zum 2. Geburtstag des Kindes kostenlos
danach € 55,-- je Staatsbürgerschaftsnachweis
Die MitarbeiterIn im STANDESAMT MAYRHOFEN steht Ihnen während der Parteienverkehrszeiten zu weiteren Fragen gerne zur Verfügung.