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STANDESAMT

Standesamt Mayrhofen

"Die Ehe ist und bleibt die wichtigste Entdeckungsreise, 

die der Mensch unternehmen kann."

(Soren Kierkegaard)

Der Standesamts- und Staatsbürgerschaftsverband Mayrhofen umfasst die Gemeinden Finkenberg, Brandberg, Mayrhofen, Schwendau und Hippach. Die Mitarbeiter im Standesamts- und Staatsbürgerschaftsverband Mayrhofen stehen Ihnen während der Parteienverkehrszeiten (Montag bis Freitag 8:00 -12:00 Uhr) zu Fragen aus den folgenden Themenbereichen gerne zur Verfügung:

Standesamt Mayrhofen

Trauungssaal

" Die Ehe ist eine BRÜCKE,

die man täglich neu bauen muss, 

am Besten von beiden Seiten."

(Ulrich Seer)

Eheringe

UNTERLAGEN

1) Erforderliche Unterlagen für die Anmeldung zur Eheschließung:

Für die Anmeldung der Eheschließung sind folgende Unterlagen im Original vorzulegen:

- Geburtsurkunde

- Staatsbürgerschaftsnachweis

- Amtlicher Lichtbildausweis (gültiger Reisepass oder Personalausweis)

Bei Vorehen zusätzlich:

- Heiratsurkunde der letzten Ehe

- Nachweis über die Auflösung der letzten Ehe (rechtskräftiges Scheidungsurteil oder Sterbeurkunde des früheren Ehepartners)

Weitere erforderliche Nachweise:

- Urkunde über die Führung eines akademischen Grades (sofern zutreffend)

- Geburtsurkunden aller gemeinsamen Kinder

- Vaterschaftsanerkennungen für gemeinsame Kinder (falls bereits erfolgt)

Für ausländische Staatsangehörige:

- Ehefähigkeitszeugnis (ausgestellt vom zuständigen Standesamt des Heimatstaates)

Hinweis:
Seit dem 1. November 2013 kann eine Eheschließung ohne Trauzeugen, mit nur einem oder mit zwei Trauzeugen erfolgen.

Kosten:
Die Gebühren richten sich nach dem konkreten Einzelfall und werden entsprechend der jeweils geltenden Gebührentarifverordnung erhoben.


2) Erforderliche Unterlagen für die Anmeldung zur Geburt:

- Geburtsurkunde der Eltern

- falls die Eltern verheiratet sind: Heiratsurkunde der Eltern

- Staatsbürgerschaftsnachweis der Eltern

Weitere erforderliche Nachweise:

voreheliche Kindesmutter bereits verheiratet war, Heiratsurkunde dieser Ehe und Nachweis über die Auflösung der Ehe) Hinweis: Diese Dokumente können beim zuständigen Geburtsstandesamt angefordert werden.

Namensbestimmungen (Diese werden in der Regel beim Geburtsstandesamt vorgenommen.)

Für ausländische Staatsangehörige:

Amtlicher Lichtbildausweis (gültiger Reisepass oder Personalausweis)

Kosten:

Die Erstausstellung von Urkunden bis zum vollendeten 2. Lebensjahr des Kindes ist kostenfrei. Jede weitere Urkunde kostet € 13,20.

Die Erstausstellung der Geburtsurkunde erfolgt beim Standesamt des Geburtsortes des Kindes. Jede weitere Urkunde kann bei jedem Standesamt in Österreich beantragt werden.


3) Erforderliche Unterlagen für einen Sterbefall:

Hinweis: Wird üblicher Weise vom Bestatter vorgenommen.

- Geburtsurkunde des Verstorbenen

- falls die Ehe bereits wieder aufgelöst wurde: Sterbeurkunde, Scheidungsbeschluss

- Staatsbürgerschaftsnachweis oder Heimatrechtsbestätigung

- falls verheiratet: Heiratsurkunde

Kosten: 

€ 13,10 pro Sterbeurkunde und die Vollmacht € 6,-- = € 19,10


4) Erforderliche Unterlagen für einen Staatsbürgerschaftsnachweis:

- Geburtsurkunde des Ansuchenden

- Heiratsurkunde und Staatsbürgerschaftsnachweis der Eltern

- Geburtsurkunde der Eltern (falls nicht verheiratet)

Kosten: 

bei Erstausstellung bis zum 2. Geburtstag des Kindes kostenlos

danach € 55,-- je Staatsbürgerschaftsnachweis


Die MitarbeiterIn im STANDESAMT MAYRHOFEN steht Ihnen während der Parteienverkehrszeiten zu weiteren Fragen  gerne zur Verfügung.

Kontakt

Kontaktdaten von STANDESAMT
Telefon+43 5285 640 00 31
E-Mail (offiziell)standesamt@mayrhofen.gv.at

Standesbeamtin

Kathrin Dornauer
Kontaktdaten von Kathrin Dornauer
FunktionStandesbeamtin
NameKathrin Dornauer
Telefon+43 5285 6400031
E-Mailstandesamt@mayrhofen.gv.at
BüroStandesamt, 1. Stock