Geschätzte Gemeindebevölkerung !

Als öffentlicher Dienstleistungsbetrieb sind wir um Zufriedenheit der Gemeindebevölkerung mit unseren Arbeiten stets bemüht.

Weil wir aber alle nicht fehlerlos sind, sind wir auf Rückmeldungen aus der Bevölkerung angewiesen, wenn der Gemeinde Missstände nicht bekannt sind, oder deren Behebung eine zu lange Zeitspanne in Anspruch nimmt.

Verbesserungen können wir auch damit erzielen, dass unsere geschätzten Bürgerinnen und Bürger von dieser "Beschwerdeecke" Gebrauch machen und uns Wünsche, Beschwerden und Anregungen auch auf diesem Wege bekannt geben. Die Gemeindebevölkerung ist daher herzlich eingeladen, diese „Beschwerdeecke“ zu befüllen und damit zur Qualitätsverbesserung un­serer Arbeit beizutragen.

Natürlich sind wir bei dieser Information um möglichst genaue An­gaben bemüht, welche jedenfalls folgende Daten beinhalten sollten:

a)    Name, Adresse und Mobiltelefonnummer der Informations­person;

b)    Beschreibung, welcher Umstand behoben werden soll, z.B. ge­naue Lage einer kaputten Lampe etc.)

Vielen Dank für Eure Mithilfe !

Euer Bürgermeister Hans Jörg Moigg

Privatrechtliche Verpflichtungen von Verstorbenen – Auflösung oder Abänderung

Nach dem Tod einer Person sollten die Erbinnen/Erben nicht übersehen, dass von der Verstorbenen/vom Verstorbenen eingegangene Verträge – insbesondere Dauerschuldverhältnisse – unter Umständen zu kündigen, zu übernehmen oder anzupassen sind. Dazu zählen etwa Mietverhältnisse, Bankverbindungen, Versicherungsverträge, Abonnements oder Mitgliedschaften.

Im Rahmen einer Wohnungsauflösung ist es außerdem erforderlich, weitere Leistungen wie ORF-Haushaltsabgabe, Gas- und Strombezug, Telefon und Internet zu beenden und/oder umzumelden.

Auch Mitgliedschaften bei Organisationen, Vereinen oder Gewerkschaften sowie laufende Verträge mit Medienunternehmen (z.B. Zeitungs- oder Zeitschriftenabonnements) sollten überprüft und gegebenenfalls gekündigt werden.

Für die Vertragsauflösung oder Vertragsänderung ist jeweils das Unternehmen oder die Institution zu kontaktieren, mit der der Vertrag abgeschlossen wurde. Die entsprechenden Kontaktdaten finden sich meist in den Unterlagen der verstorbenen Person und/oder online. Vertragsänderungen oder -auflösungen können je nach Anbieter Kosten verursachen.

In manchen Fällen hat die verstorbene Person für bestimmte Güter, Dienstleistungen oder steuerliche Beiträge bereits Vorauszahlungen geleistet (z.B. Mitgliedsbeiträge, Jahresabos oder monatliche Versicherungsbeiträge). In solchen Fällen ist eine Rückvergütung zu prüfen. Es empfiehlt sich daher, aktiv Kontakt mit den jeweiligen Vertragspartnerinnen/Vertragspartnern oder Behörden aufzunehmen.

Weiterführende Links

Letzte Aktualisierung: 1. Jänner 2025

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Justiz