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Nach ausführlicher Beratung im Verkehrsausschuss (Sitzung 06.November 2024) hat der Gemeinderat in der Sitzung am 20.November 2024 für die Wintersaison 2024/ 25 eine Verkehrsberuhigte Zone an der Oberen Hauptstraße beschlossen und entsprechenden Antrag bei der Verkehrsabteilung der Bezirkshauptmannschaft als zuständige Behörde gestellt :
Zeitraum: Mittwoch, 25. Dezember 2024 bis einschließlich 18. April 2025 jeweils von 15.00 – 18.00 Uhr, ausgenommen Samstage
Ausgenommen: Linienbusse und Taxis, Krankentransporte, Transport dringender Arzneimittel, Anrainer, ausführende Handwerker, Inhaber von Berechtigungskarten der Gemeinde
Berechtigungskarten werden von der Gemeinde ab 17. Dezember während der Öffnungszeiten des Gemeindeamtes (Frau Katharina Kreidl/ 1.Stock/ Vorzimmer Amtsleiter) ausgegeben an:
Am Anreisetag dürfen Gäste, die im verkehrsberuhigten Bereich ihre gebuchte Unterkunft haben, unter Vorlage der Reservierungsbestätigung (gilt für diesen Tag als Berechtigungsnachweis), in betreffenden Bereich der VBZ einfahren. Einfahrtsberechtigt sind ebenso Handwerker, welche im betreffenden Bereich nachweislich Arbeiten zu verrichten haben.
Es gibt keine Ausfahrtsbeschränkung !
Hans Jörg Moigg, Bürgermeister
29.11.2024
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