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Verkehrsberuhigung der Oberen Hauptstrasse während der Wintersaison

VBZ

Nach ausführlicher Beratung im Verkehrsausschuss (Sitzung 06.November 2024) hat der Gemeinderat  in der Sitzung am 20.November 2024  für die Wintersaison 2024/ 25 eine Verkehrsberuhigte Zone an der Oberen  Hauptstrasse beschlossen und entsprechenden Antrag bei der Verkehrsabteilung der Bezirkshauptmannschaft als zuständige Behörde zu stellen : 

Zeitraum: Mittwoch, 25.Dezember 2024 bis einschliesslich 18.April 2025 jeweils von 15.00 – 18.00 Uhr, ausgenommen Samstage 

Ausgenommen: Linienbusse und Taxis, Krankentransporte, Transport dringender Arzneimittel, Anrainer, ausführende Handwerker, Inhaber von Berechtigungskarten der Gemeinde 

Berechtigungskarten werden von der Gemeinde ab 17. Dezember während der Öffnungszeiten des Gemeindeamtes (Frau Katharina Kreidl/ 1.Stock/ Vorzimmer Amtsleiter) ausgegeben an: 

  1. Anrainer des betreffenden Teiles der Hauptstraße sowie des Ortsteils Wiesl und der Fischerstraße 500 – 506 für einen PKW 
  2. Personen, denen an einer Liegenschaft in diesem Bereich ein Recht zukommt (Eigentümer, Mieter, Pächter)
  3.  Firmenautos der im betroffenen Gebiet ansässigen Unternehmen. 

Am Anreisetag dürfen Gäste, die im verkehrsberuhigten Bereich ihre gebuchte Unterkunft haben, unter Vorlage der Reservierungsbestätigung (gilt für diesen Tag als Berechtigungsnachweis), in betreffenden Bereich der VBZ einfahren. Einfahrtsberechtigt sind ebenso  für Handwerker, welche im betreffenden Bereich nachweislich Arbeiten zu verrichten haben.

Es gibt keine Ausfahrtsbeschränkung  !

Hans Jörg Moigg, Bürgermeister

29.11.2024