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Fahrverbot für die Gemeindestraße „Obere Hauptstraße“,
konkret ab Hauptstraße HNr. 435 bis Hauptstraße HNr. 488 in südlicher Richtung,
ausgenommen Anrainerverkehr und Linienbusse !
Zeitraum: 1. Montag im Juli bis einschließlich 1. Sonntag im September eines jeden Jahres,
konkret für das Jahr 2026: 06.07.2026 bis 06.09.2026 !
Täglich von 15:00 Uhr bis 19:00 Uhr .
07.07.2026
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