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Die Netto-Haushaltseinkommensgrenzen wurden im Vergleich zum Vorjahr erhöht und betragen nun für einen Ein-Personen-Haushalt bis zu 1.435 Euro, für zwei Personen bis zu 2.265 Euro, für drei Personen bis zu 2.665 Euro und für vier Personen bis zu 2.965 Euro. Für jede weitere Person im Haushalt erhöht sich die Grenze um 300 Euro. Informationen unter www.tirol.gv.at/heizkostenzuschuss - inkl. Heizkostenzuschuss-Rechner
Die Einreichung erfolgt bevorzugt über das Online-Formular auf der Website www.tirol.gv.at/heizkostenzuschuss - inkl. Heizkostenzuschuss-Rechner, wobei auch eine analoge Antragstellung weiterhin möglich ist. Diese Formulare liegen bei uns im Marktgemeindeamt Mayrhofen ab sofort auf. Es müssen keine Unterlagen oder Nachweise mehr verpflichtend eingereicht werden. Bei den Angaben zum Haushaltseinkommen des Vorjahres müssen AntragstellerInnen bestätigen, dass ihre Angaben der Wahrheit entsprechen. Vor der Auszahlung werden Überprüfungen durchgeführt – es können Unterlagen beim Antragsteller bzw. bei der Antragstellerin angefordert werden.
Einfachere Beantragung für EmpfängerInnen des Zuschusses im Vorjahr:
Allen FördernehmerInnen, denen der Heizkostenzuschuss 2025/2026 des Landes bewilligt wurde, wird vom Amt der Tiroler Landesregierung, Abteilung Soziales, neuerlich ein Antragsformular zugestellt. Somit können Bezugsberechtigte aus dem Vorjahr ihre angegebenen Daten kontrollieren und bei weiterem Bedarf den Heizkostenzuschuss erneut unkompliziert beantragen.
Haushalte von MindestpensionistInnen mit Bezug einer Ausgleichszulage, die bereits den Heizkostenzuschuss 2025/2026 erhalten haben, müssen keinen Antrag stellen. Diese erhalten nach Prüfung ein Zusageschreiben, die Auszahlung erfolgt automatisiert.
Alle Informationen sowie das Antragsformular finden sich ab 1. Mai 2026 unter www.tirol.gv.at/heizkostenschuss. Eine Beantragung ist auch über das Landes-Online-Portal „Digital Service Tirol“ möglich.
Antragsformular Heizkostenzuschuss 2026 (177 KB) - .PDF
06.05.2026
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