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Brauchtumsfeuer - Information der Bezirksverwaltungsbehörde

Osterfeuer

Die Bezirkshauptmannschaft Schwaz weist mit nachstehender Mitteilung auf die Meldepflicht von sogenannten „Brauchtumsfeuern“ hin. 

Als Brauchtumsfeuer werden in Tirol qualifiziert: Osterfeuer am Karsamstag (4.4.2026), Herz-Jesu-Feuer (14.6.2026) und Sonnwendfeuer (21.6.2026).

Zeit und Ort des Verbrennens sind der Gemeinde mindestens 2 Wochen vor Durchführung mit folgendem Meldeformular zu melden:

Zweckfeuer-Meldeformular[1].pdf herunterladen (0.15 MB)

Die Meldung ist auch über ein Online-Formular des Landes möglich (https://www.tirol.gv.at/buergerservice/e-government/formulare/meldung-eines-zweckfeuers-im-freien/).  

Die Meldung stellt lediglich eine informative Mitteilung dar und hat den Zweck, dass der Bürgermeister als zuständige Behörde nach der Tiroler Feuerpolizeiordnung vom geplanten Zweckfeuer Kenntnis erlangt und dadurch auch insbesondere Fehleinsätze durch die Feuerwehr vermieden werden können. 

Um Beachtung der Bestimmungen wird ersucht ! 

Bürgermeister Hans Jörg Moigg

Mitteilung BH Schwaz (256 KB) - .PDF

05.03.2026